• Was ändert sich mit Covid 19 in der Fahrausbildung?


Um den praktischen Fahrunterricht weiterzuführen sind folgende Voraussetzungen notwendig:

 

– Fahren mit Hygiene-Schutzmaske ist freiwillig  (Empfohlen vom BAG, FFP2/3 für Risikogruppen)

– Desinfektion sämtlicher Bedienelemente des Fahrzeugs, Lüften

– Akzeptieren dass Abstände nicht eingehalten werden können

– Der Fahrlehrer kann nicht haftbar gemacht werden wenn Kunden an Covid 19 erkranken

 
Mein Ziel: Dein Ausweis
Ich bin von Mo-Sa für euch da
Gery Wenk